top of page

Call for Papers der Zeitschrift „Hochschulmanagement“ für das Themenheft 2/2023
„Hybridität deutscher Hochschulen“

***Aus redaktionellen Gründen wird das Themenheft auf die Ausgabe 2/2023 verschoben. Neuer Einsendeschluss für Einreichungen ist der 01.01.2023*** 

HM CfP.jpg

Die Entscheidungsstrukturen  deutscher Hochschulen zeichnen sich durch eine Doppelnatur zwischen dem Idealtypus eines Selbstverwaltungs- und dem eines Managementmodells aus. Bogumil u.a. (2013, S. 66) haben für diese Doppelnatur den Begriff der „hybriden Governance-Struktur“ vorgeschlagen.

Hintergrund ist der verfassungsrechtlich aus der Weimarer Verfassung übernommene Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Die Wissenschaftsfreiheit gibt den Hochschullehrer*innen gegenüber dem Staat das Recht, alleine zu entscheiden, was sie in der eigenen Forschung und Lehre als Thema wissenschaftlich bearbeiten wollen, welche Methoden sie auswählen und wie und wo sie veröffentlichen wollen. Seit einem Urteil zur Mitbestimmung der Studierenden und nicht-professoraler Gruppen im Jahre 1973 hat das Bundesverfassungsgericht Wissenschaftsfreiheit nicht mehr nur als ein Abwehrrecht des einzelnen Hochschullehrers gegenüber Interventionen des Staates interpretiert, sondern auch als einen Wert zur Gestaltung der inneren Ordnung der Hochschulen, als zentrales Element einer „objektiven“ Werteordnung (Zechlin 2017). Als Folge dieser Interpretation haben in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, die in wissenschaftlichen Angelegenheiten zu entscheiden haben, die Hochschullehrer*innen als Statusgruppe die Mehrheit der Sitze. Das gilt sowohl für den Akademischen Senat als auch für die Fakultäts- und Fachbereichsräte.

Zugleich sind die deutschen Hochschulen seit den Hochschulgesetzänderungen Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts (Orientierung am New Public Management) auch Organisationen mit einem professionellen Management, das verbindliche Rechte vor allem in den Bereichen „Haushalt“, Personal“ und in einigen Bundesländern auch im Bereich „Organisation“ wahrnehmen und zur Erreichung der angestrebten Ziele eine professionelle Verwaltung einsetzen kann.

Dieser rechtliche Hybrid-Charakter der Entscheidungsstrukturen deutscher Hochschulen beeinflusst Veränderungsprozesse, vor allem Innovationen relativ stark, weil dieses Modell ein hochschulpolitisches Machtgleichgewicht zwischen den Akteursgruppen Hochschulleitung und Akademischer Senat nahelegt. In der Realität der hybriden Entscheidungsstrukturen deutscher Hochschulen existieren allerdings zwischen Hochschul- und Fakultäts- bzw. Fachbereichsleitungen auf der einen Seite sowie den anderen zentralen und dezentralen akademischen Gremien auf der anderen Seite sehr unterschiedliche Handlungsbeziehungen.

Im geplanten Heft 2/2023 sollen der aktuelle Stand der Handlungsbeziehungen zwischen den Leitungsorganen und anderen zentralen bzw. dezentralen Selbstverwaltungsgremien, die Erfahrungen und Einschätzungen der beteiligten Akteursgruppen sowie vor allem die Bedeutung der Hybridität für hochschulinterne Veränderungsprozesse und Innovationen beschrieben und erklärt werden. In diesem Zusammenhang sind die Unterschiede zwischen den Landeshochschulgesetzen und deren Konsequenzen für die Rechte der Leitungsebenen und der Selbstverwaltung von Bedeutung.

Folgende Akzente können gesetzt werden:

  • Theoretisch orientierte und empirische Untersuchungen über Hochschulen und deren Akteure im deutschen Hochschulwesen (mit qualitativen und quantitativen Methoden).

  • Bewertungen der hybriden Struktur und Veränderungswünsche einzelner Akteursgruppen, auch der Hochschulräte.

  • Studien über Hochschulen in Österreich und der Schweiz, wo die Wissenschaftsfreiheit zwar auch ein Grundrecht ist, aber anders interpretiert wird als in Deutschland.

Abgabetermin ist der 01. Januar 2023. Bitte die Manuskripte als Word-Datei und Abbildungen als JPG-Dateien an Prof. Dr. Alexander Dilger (geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift) (alexander.dilger@uni-muenster.de) und Prof. Dr. Wilfried Müller (verantwortliches Mitglied des Herausgeber*innenkreises für dieses Schwerpunktheft) (wmueller45@t-online.de) senden.

Beim Schreiben des Textes bitte die „Hinweise für Autor*innen“ des Verlags beachten.

 

Literatur:

Bogumil, J./Burgi, M./Heinze, R. G./Gerber, S./Gerber,  D./Jochheim, L./Schickentanz, M. (2013): Zwischen Selbstverwaltungs- und Management-Modell: Umsetzungsstand und Bewertungen der neuen Steuerungsinstrumente in deutschen Universitätsinstrumente. In:  E./Jansen, D./Jarren, O./Rip, A./Schimank, U./Weingart, P. (Hg.): Neue Governance der Wissenschaft: Reorganisation – externe Anforderungen – Medialisierung. Bielefeld, S. 49-71.

Zechlin, L. (2017): Wissenschaftsfreiheit und Organisation: Die „Hochschullehrermehrheit“ im Grundrechtsverständnis der autonomen Universität. In: Ordnung der Wissenschaft, 3, S. 161-174.

bottom of page